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Maskenpflicht auch für Patienten

  • Maskenpflicht für alle Anwesenden in allen Innenräumen: Mitarbeitende, Patienten und Begleitpersonen müssen in allen Räumen uneingeschränkt Maske tragen. (...). Patienten dürfen auch eine "Community Mask" (Stoffmaske) tragen.
  • Für zwingend auszuführende Verrichtungen beim Patienten, die durch das Tragen einer Maske nicht möglich sind, kann diese durch den Patienten für dieses Zeitfenster soweit abgenommen werden, wie dies erforderlich ist.
  • Auch mit Maske gilt für alle der Mindestabstand von 1,5 Metern. Das gilt soweit möglich auch für die Anamnese und die Behandlung.