- Maskenpflicht für alle Anwesenden in allen Innenräumen: Mitarbeitende, Patienten und Begleitpersonen müssen in allen Räumen uneingeschränkt Maske tragen. (...). Patienten dürfen auch eine "Community Mask" (Stoffmaske) tragen.
- Für zwingend auszuführende Verrichtungen beim Patienten, die durch das Tragen einer Maske nicht möglich sind, kann diese durch den Patienten für dieses Zeitfenster soweit abgenommen werden, wie dies erforderlich ist.
- Auch mit Maske gilt für alle der Mindestabstand von 1,5 Metern. Das gilt soweit möglich auch für die Anamnese und die Behandlung.